Interne Leistungsverrechnung im Bauhof: Leistungen richtig auf Kostenstellen bringen
Der Bauhof mäht den Friedhof, streut die Gemeindestraßen, repariert die Schaukel auf dem Spielplatz und baut die Bühne fürs Dorffest auf. Bezahlt wird das aus einem Topf – wer welche Leistung bekommen hat, sieht man nicht. Die interne Leistungsverrechnung ändert das: Sie ordnet jede Stunde, jede Maschinenstunde und jedes Material der Kostenstelle zu, für die gearbeitet wurde.
- Interne Leistungsverrechnung heißt: Der Bauhof stellt seine Leistungen den Kostenstellen und Produkten der Gemeinde in Rechnung – ohne dass Geld fließt.
- Grundlage sind Verrechnungssätze je Stunde für Personal und Maschinen, dazu Material zum Einkaufspreis.
- Besonders wichtig ist sie für Gebührenhaushalte wie Friedhof, Abwasser oder Straßenreinigung: Was der Bauhof nachweislich dort leistet, gehört – nachvollziehbar verrechnet – in die Gebührenkalkulation.
- Der häufigste Fehler ist der Sammelauftrag „Bauhof allgemein“ – was dort landet, lässt sich keiner Kostenstelle mehr zuordnen.
- Erfassen Sie am Auftrag, nicht am Monatsende: wer, wie lange, mit welcher Maschine, mit welchem Material, für welche Kostenstelle.
Warum der Bauhof seine Leistungen verrechnen sollte
Ohne Verrechnung erscheinen alle Kosten beim Bauhof selbst: Personal, Fahrzeuge, Halle, Material. Der Friedhof sieht dagegen günstig aus, obwohl der Bauhof dort jede Woche mäht und Gräber aushebt. Das hat Folgen:
- Gebühren: Friedhofs-, Abwasser- oder Straßenreinigungsgebühren sollen die Kosten der Einrichtung decken. Fehlen die Bauhofleistungen in der Kalkulation, sind die Gebühren zu niedrig – und der allgemeine Haushalt zahlt drauf.
- Steuerung: Gemeinderat und Verwaltung sehen nicht, was Grünpflege, Winterdienst oder Veranstaltungen tatsächlich kosten.
- Vergleich mit Fremdvergabe: Ob eine Leistung günstiger selbst erbracht oder vergeben wird, lässt sich nur mit echten Kosten je Leistung beantworten.
- Rückfragen: „Was macht der Bauhof eigentlich den ganzen Tag?“ lässt sich mit einer Auswertung je Kostenstelle in einer Minute beantworten.
Die Begriffe: Kostenstelle, Produkt, Verrechnungssatz
- Kostenstelle: der Ort, an dem Kosten anfallen oder für den gearbeitet wird – etwa Friedhof, Grünanlagen, Gemeindestraßen, Grundschule.
- Produkt (Kostenträger): die Leistung der Gemeinde im Produkthaushalt der Doppik, zum Beispiel „Friedhofs- und Bestattungswesen“ oder „Gemeindestraßen“. Eine Kostenstelle ist in der Regel einem Produkt zugeordnet.
- Verrechnungssatz: der Betrag je Einheit, mit dem der Bauhof abrechnet – je Personalstunde, je Maschinenstunde, je Kilometer oder je Stück.
- Leistende und empfangende Stelle: Der Bauhof wird um den verrechneten Betrag entlastet, die empfangende Kostenstelle entsprechend belastet. Insgesamt ändert sich am Ergebnis der Gemeinde nichts – die Kosten stehen nur dort, wo sie verursacht wurden.
Verrechnungssätze ermitteln – mit Rechenbeispiel
Personal
Ausgangspunkt sind die Personalkosten des Jahres einschließlich Arbeitgeberanteilen. Geteilt werden sie nicht durch die bezahlten, sondern durch die produktiven Stunden – also nach Abzug von Urlaub, Krankheit, Feiertagen, Fortbildung und Rüstzeiten. Hinzu kommt ein Zuschlag für Gemeinkosten: Bauhofleitung, Verwaltung, Halle, Werkstatt, Kleingeräte.
Maschinen und Fahrzeuge
Bei Maschinen zählen Abschreibung, Versicherung und Steuer, Wartung und Reparatur sowie Kraftstoff – geteilt durch die Betriebsstunden im Jahr. Für Fahrzeuge kann auch ein Satz je Kilometer sinnvoll sein.
Material
Material wird in der Regel zum Einkaufspreis weiterverrechnet, bei Lagerhaltung gegebenenfalls mit einem kleinen Zuschlag für Lager und Beschaffung.
Prüfen Sie die Sätze einmal im Jahr, etwa nach Tarifänderungen oder einer neuen Maschine. Orientierung für Gemeinkosten bieten die Richtwerte der KGSt („Kosten eines Arbeitsplatzes“).
Haushaltsrecht und Gebühren
In der kommunalen Doppik werden Erträge und Aufwendungen den Produkten zugeordnet. Die Regeln dazu setzt jedes Land in seiner Gemeindehaushaltsverordnung. In Rheinland-Pfalz hat jeder Teilergebnishaushalt einen eigenen Posten „Saldo aus internen Leistungsbeziehungen“. Die Grundsätze der Verrechnung regelt der Bürgermeister in einer Dienstanweisung und legt sie dem Gemeinderat zur Kenntnis vor (§ 4 Abs. 10 GemHVO). Ob und wie fein verrechnet wird, entscheidet damit weitgehend die Gemeinde selbst; eine Kosten- und Leistungsrechnung „kann“ geführt werden (§ 12 GemHVO). Gebucht werden interne Leistungsbeziehungen in den Kontengruppen 48 (Erträge) und 58 (Aufwendungen).
Für Gebührenhaushalte verlangt das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz, die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln; das Gebührenaufkommen darf die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen (§ 8 Abs. 1 KAG). Leistungen, die der Bauhof nachweislich für die Einrichtung erbringt, gehören zu diesen Kosten – wenn sie verursachungsgerecht verrechnet und belegt sind. Ob eine Leistung ganz oder nur anteilig gebührenfähig ist, etwa wegen eines Anteils im öffentlichen Interesse, klärt die Gebührenkalkulation im Einzelfall. Die Grundlage ist in jedem Fall die Erfassung am Auftrag.
So gelingt die Erfassung im Alltag
- Kostenstellen festlegen: gemeinsam mit der Kämmerei, passend zum Produkthaushalt – nicht zu fein, nicht zu grob.
- Jeder Auftrag trägt eine Kostenstelle: Auch Vorlagen für wiederkehrende Arbeit bekommen ihre Kostenstelle gleich mit.
- Zeiten draußen erfassen: per App am Auftrag – Beginn, Pause, Ende, beteiligte Personen.
- Maschinen und Material mitbuchen: Maschinenstunden und Verbrauch gehören zum Auftrag, nicht in eine Liste in der Werkstatt.
- Regelmäßig auswerten: monatlich oder je Quartal je Kostenstelle, im Vergleich zum Vorjahr – so fallen Lücken früh auf.
Software nimmt dabei die Rechenarbeit ab: Mit hinterlegten Verrechnungssätzen ergibt sich die Verrechnung aus den erfassten Zeiten von selbst, und die Kämmerei bekommt die Auswertung je Kostenstelle als Tabelle.
Typische Fehler
- Sammelaufträge: „Bauhof allgemein“ oder „Sonstiges“ schlucken Stunden, die keiner Kostenstelle mehr zuzuordnen sind.
- Fehlende Maschinenstunden: Personal wird erfasst, der Unimog nicht – die teuerste Leistung fehlt.
- Erfassung am Monatsende: Was aus dem Gedächtnis nachgetragen wird, ist ungenau und angreifbar.
- Veraltete Sätze: Ein Verrechnungssatz von vor fünf Jahren unterschätzt die heutigen Kosten.
- Rüst- und Fahrzeiten vergessen: Laden, Fahren, Reinigen gehören zur Leistung – entweder direkt am Auftrag oder im Zuschlag.
digitalPRO Ida verrechnet die Leistungen des Bauhofs je Kunde, Kostenstelle und Mitarbeiter, vergleicht mit Vorperiode und Vorjahr und gibt die Auswertung als Excel aus.
Bauhof-Software ansehen →Häufige Fragen
Was ist interne Leistungsverrechnung im Bauhof?
Der Bauhof ordnet seine Leistungen – Personalstunden, Maschinenstunden, Material – den Kostenstellen und Produkten der Gemeinde zu, für die er gearbeitet hat, und bewertet sie mit Verrechnungssätzen. Geld fließt dabei nicht; die Kosten stehen danach dort, wo sie verursacht wurden.
Wie berechnet man den Stundensatz für Bauhof-Mitarbeiter?
Personalkosten des Jahres einschließlich Arbeitgeberanteilen geteilt durch die produktiven Stunden, dazu ein Zuschlag für Gemeinkosten wie Bauhofleitung, Halle und Verwaltung. Beispiel: 52.000 € ÷ 1.600 Stunden = 32,50 €, mit 20 % Zuschlag 39,00 € je Stunde.
Dürfen Bauhofleistungen in die Friedhofsgebühren einfließen?
Leistungen, die der Bauhof nachweislich für eine gebührenfinanzierte Einrichtung erbringt, gehören grundsätzlich zu deren Kosten und damit in die Gebührenkalkulation – vorausgesetzt, sie sind verursachungsgerecht verrechnet und belegt. In Rheinland-Pfalz verlangt § 8 Abs. 1 KAG, die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Wie oft sollten Verrechnungssätze angepasst werden?
Mindestens einmal im Jahr, außerdem nach Tarifabschlüssen, bei neuen Maschinen oder deutlich veränderten Kraftstoffpreisen.
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Kämmerei oder Kommunalaufsicht. Die Zahlen in den Beispielen sind gerundete Annahmen. Rechtsstand: 17. Oktober 2026.