Für die Nutzung von Vera
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von digitalPRO in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dort stehen sie vollständig, zusammen mit der Widerrufsbelehrung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Früher stand hier eine zweite, eigene Fassung. Zwei Regelwerke für dieselbe Leistung laufen mit der Zeit auseinander – genau das war passiert. Seit dem 22. August 2026 gibt es nur noch eine.
Auszug aus den verlinkten AGB, wörtlich übernommen. Maßgeblich ist die dortige Fassung.
digitalPRO liefert an Unternehmen, Vereine, Körperschaften und öffentliche Stellen mit Sitz in Deutschland. An Privatpersonen werden die Leistungen nicht angeboten.
„(4a) Eingebaute Funktionen. In „digitalPRO Ida“ und „Concordia“ sind Funktionen enthalten, welche die jeweilige Software selbst ausführt – insbesondere das Auslesen von Belegen, Kontoauszügen und eingescannten Dokumenten, die Bewertung von Schutzausrüstung, die Prüfung von Baufotos, Fachfragen zu hinterlegten Dokumenten, den Ida-Assistenten, Textvorschläge, die Umwandlung von Spracheingaben in Text sowie Aufwands- und Kostenschätzungen. Standardmäßig rechnen diese Funktionen auf Sprachmodellen der Mistral AI SAS, Paris (Verarbeitung in der EU). Nach Bestellung und individueller Einrichtung kann vereinbart werden, dass sie stattdessen ausschließlich auf „Vera“ rechnen (Absatz 4b). Die Nutzung dieser Funktionen ist je Kalendermonat bis zu einem Betrag von 2 € (Kosten des Anbieters) kostenfrei; darüber hinaus wird sie mit dem 1,1-Fachen der vom Anbieter gezahlten Kosten (netto) abgerechnet, zuzüglich Umsatzsteuer. Es gilt ein Standard-Kontingent von 10 € je Kalendermonat (Kosten des Anbieters), sofern nichts anderes vereinbart ist; Nutzung über das Kontingent hinaus setzt die Zustimmung des Anbieters voraus. Rechnet ausschließlich „Vera“, entstehen solche Kosten nicht. Hinterlegt der Kunde im Dienst einen eigenen API-Schlüssel der Mistral AI, rechnen diese Funktionen über sein eigenes Konto bei Mistral AI; die Kosten rechnet Mistral AI unmittelbar mit dem Kunden ab, und der Anbieter berechnet hierfür keine Kosten nach diesem Absatz. Die Nutzung wird im Dienst angezeigt und monatlich abgerechnet. Diese Funktionen zählen nicht gegen ein Nutzungsvolumen nach Absatz 6. Eine darüber hinausgehende Nutzung von „Vera“ ist damit nicht abgegolten; für sie gilt Absatz 4b.“
„(4b) Zugebuchter Assistent. Darüber hinaus kann „Vera“ als eigenständige KI – freier Chat, eigener Wissensspeicher, Erstellung von Dateien, Schulungen – zum Vertrag über „Ida“ oder „Concordia“ hinzugebucht werden. Die Zubuchung erfolgt nach Bestellung und individueller Einrichtung durch den Anbieter. Umfang, Nutzerzahl und Vergütung werden individuell vereinbart. Die Zubuchung folgt Laufzeit und Kündigung des Hauptvertrags. Für die zugebuchte Nutzung gelten Absatz 6 sowie § 4 Abs. 4 und 5 entsprechend.“
Besteht über Vera ein eigenständiger Vertrag, gilt:
„(4c) Soweit über „Vera“ ein eigenständiger Vertrag besteht, gilt: Abweichend von § 6 wird „Vera“ ausschließlich gegen monatliche Zahlung angeboten; für die Kündigung gilt die Frist des § 6 Abs. 1 – ein Monat zum Ende eines Kalendermonats. Der Anbieter kann den Vertrag über „Vera“ zusätzlich jederzeit mit sofortiger Wirkung (fristlos) kündigen, insbesondere aus betrieblichen Gründen oder bei Einstellung des Dienstes; in diesem Fall werden bereits im Voraus gezahlte, auf die Zeit nach Vertragsende entfallende Beträge anteilig zurückerstattet. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“
Kündigungen bedürfen der Textform – eine E-Mail an info@digitalpro-software.de genügt (§ 6 Abs. 3).
Konto löschen ist keine Kündigung. Über „Meine Daten → Konto löschen“ im Assistenten entfernen Sie Ihre Daten sofort und unwiderruflich. Der Vertrag endet dadurch nicht – dafür genügt die kurze E-Mail oben. Wir werden über die Löschung informiert und melden uns, wenn dazu etwas offen ist.
Gemeint ist allein die zugebuchte Nutzung – was in Ida und Concordia eingebaut ist, zählt nicht mit. Der Umfang bemisst sich nach Anfragen je Kalendertag – genau der Zahl, die im Tarif steht. Weitere Begrenzungen der Anfragen je Stunde, Woche oder Monat gibt es nicht. Der Zähler beginnt um 0:00 Uhr deutscher Zeit neu. Nur die Zusatzfunktion Schulungen hat ein eigenes Monatskontingent – wie viele, steht in der Tabelle unten.
Gezählt wird nach Aufwand: eine Antwort ohne Recherche als halbe Anfrage, mit Recherche als eine, mit zugeschalteter gründlicher Recherche als anderthalb. Die gründliche Recherche gehört zu „Plus“ und „Ultimate“; im „Starter“ wird sie als normale Recherche ausgeführt und auch nur als eine Anfrage gezählt. Ein angehängtes Dokument zählt je angefangene 25.000 Zeichen eine weitere.
Baut Vera eine Datei, zählt sie ebenfalls nach Aufwand: ein Aushang, ein Schild oder ein Logo als halbe Anfrage, eine Excel-Tabelle oder ein Word-Schriftstück als zwei, eine Präsentation als vier ohne Recherche („Schnell“), acht mit Recherche („Standard“) und zwölf mit vertiefter Recherche („Gründlich“). Das klingt viel und ist es auch: Eine Präsentation der Stufe „Standard“ beschäftigt den Rechner gemessen rund zwölf Minuten, und in dieser Zeit warten alle anderen.
Was eine Frage kostet, sehen Sie bei angehängten Dokumenten, bei zugeschalteter gründlicher Recherche und bei jeder Datei vorher: Vor einer Datei fragt Vera kurz nach – wie ausführlich, für wen – und schreibt auf jeden Knopf, was es zählt. Diese Rückfrage kostet nichts, Sie können danach einfach etwas anderes tun. Sonst sehen Sie es direkt nach der Antwort, weil sich erst dann entscheidet, ob Vera nachsehen musste. Ihren Stand sehen Sie jederzeit unter dem Eingabefeld und unter „Meine Daten“.
Ist das Tagesvolumen aufgebraucht, hört Vera nicht auf: Bis zum doppelten Tageswert antwortet sie im Sparmodus weiter. Sie sieht dann weiter im Internet nach, liest die Seiten aber nicht mehr vollständig; angehängte Dokumente kann sie im Sparmodus nicht auswerten.
Vereine und Einrichtungen ohne Vorsteuerabzug buchen „Starter“, „Plus“ oder „Ultimate“. Der genannte Preis ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer, weil hier kein Vorsteuerabzug möglich ist. Vera wird von einer Person genutzt; weitere Nutzer lassen sich nicht anlegen. Hilfe gibt es über die Anleitung und per E-Mail, aber ohne zugesagte Reaktionszeit – einen Anspruch auf telefonische Unterstützung oder Antwort binnen einer bestimmten Frist gibt es hier nicht. Weil hier nur eine Person arbeitet, liegt in der Regel keine Auftragsverarbeitung vor; ein Auftragsverarbeitungsvertrag gehört deshalb nicht zum Leistungsumfang. Verarbeiten Sie dort Daten anderer Menschen – ein Verein etwa seine Mitgliederdaten –, dann schließen wir ihn auf Anforderung.
Betriebe, Gemeinden und Handwerk buchen „Plus“ oder „Ultimate“ zum Nettopreis. Dazu gehören die Rechnung auf das Unternehmen und der Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie können Mitarbeiter anlegen: Jeder weitere Nutzer kostet 50 % des Tarifpreises und bringt sein eigenes Tagesvolumen mit – geteilt wird nichts. Mehr als zehn Nutzer insgesamt werden als Firmenlösung gesondert vereinbart.
Technisch ist beides gleich: dasselbe Sprachmodell, dieselbe Antwortqualität, dieselbe Recherche. Der Unterschied steht im Vertrag, nicht im Können.
| Tarif | Anfragen/Tag | im Sparmodus bis | Speicher | gründliche Recherche | Schulungen/Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| Starter (ohne Vorsteuerabzug) | 50 | 100 | 2 GB | nein | 1 |
| Plus (ohne Vorsteuerabzug) | 250 | 500 | 10 GB | ja | 5 |
| Ultimate (ohne Vorsteuerabzug) | 750 | 1.500 | 25 GB | ja | 20 |
| Plus (geschäftlich) | 250 je Nutzer | 500 | 10 GB | ja | 5 |
| Ultimate (geschäftlich) | 750 je Nutzer | 1.500 | 25 GB | ja | 20 |
In den Geschäftstarifen bringt jeder bezahlte Nutzer sein eigenes Tagesvolumen mit – fünf Mitarbeiter im Tarif Plus haben also zusammen 1.250 Anfragen am Tag, nicht 250 geteilt durch fünf.
Antworten von Vera werden automatisiert erzeugt und können unvollständig oder unzutreffend sein – bis hin zu frei erfundenen Angaben. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige fachliche Beratung. Wesentliche Ergebnisse sind vor der Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Rechnungen kommen als PDF per E-Mail.
Wir dürfen den Preis anpassen, um geänderte Kosten für Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung auszugleichen – aber nur dafür.
Eine Anpassung kündigen wir Ihnen mindestens drei Monate vorher in Textform an. Bis sie wirksam wird, können Sie zu diesem Zeitpunkt kündigen – darauf weisen wir in der Ankündigung noch einmal gesondert hin. Abgerechnet wird monatlich; andere Zahlweisen vereinbaren wir im Einzelfall.
Sie können Ihre Daten jederzeit selbst in gängigen Dateiformaten aus dem System ausgeben – während der ganzen Laufzeit und ohne uns zu fragen.
Nach dem Vertragsende bleibt dieser Zugriff 90 Tage bestehen, danach werden die Daten gelöscht. Für die Ausgabe berechnen wir nichts.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben Ihre eigene Angelegenheit. Sichern Sie steuerlich relevante Unterlagen deshalb vor der Löschung.
Den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO finden Sie ebenfalls auf digitalpro-software.de; für Firmenkunden schließen wir ihn auf Wunsch ab.